LEHRGANGSINFORMATIONEN & GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online über unsere Hompage oder per Email. Bei fehlerhafter Bankverbindung werden die fälligen Gebühren den Teilnehmern belastet. Nur mit eingereichter Vereinsempfehlung (VE) ist der vergünstigte Preis gültig.

Bestätigung / Warteliste

Die Bestätigung erfolgt nach Eingang der Anmeldung in der Regel per Mail. Ca. 5-6 Tage vor Lehrgangsbeginn wird die Einladung vorzugsweise per Email verschickt.

Sollte der Kurs ausgebucht sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung über einen Wartelistenplatz.

Lehrgangsabsage

Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, erhalten Sie ca. 1 Woche vorher Bescheid. Bei bereits bezahlter Teilnahmegebühr wird diese umgehend zurück überwiesen.

Stornierung

Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Hierbei ist das Eingangsdatum maßgebend. Die Stornogebühr bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt 10% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 6,00 €. Die Stornogebühr vom 13. bis 7. Tag vor Lehrgangsbeginn beträgt 50% der Lehrgangsgebühr. Bei späterer Abmeldung oder Nichtantritt wird die gesamte Lehrgangsgebühr fällig.

Lizenzverlängerungen

Zur Verlängerung der Lizenz sind in der Regel 15 Lerneinheiten (LE) / 15 Lizenzpunkte (LP) zu absolvieren.

Sie haben vier Jahre Zeit, ihre Lizenz zu verlängern und 15 LE/LP zu sammeln, sobald die 15 LE/LP erreicht sind, verlängert sich die Lizenz taggenau (minus einen Tag) um 4 Jahre. Ausnahme bildet die Rehabilitationslizenz "Innere Medizin", wo Sie zur Lizenzverlängerung bereits innerhalb von zwei Jahren Ihre 15 LP erreichen müssen. Ihre neue Linzenzkarte erhalten Sie automatisch ca. sechs Wochen später per Post.

Regelungen zur Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen:

  • Im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
  • Nach erfolgreichem Besuch einer Fortbildung mit mindestens 15 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere drei Jahre.
  • Im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
  • Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 30 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit:
  • Nach erfolgreichem Besuch von Fortbildungen mit einem Gesamtumfang von mindestens 45 Lerneinheiten erfolgt eine Verlängerung um weitere vier Jahre.
  • Bei einer Überschreitung um mehr als fünf Jahre:
  • Neuerwerb durch Wiederholung der gesamten Ausbildung oder Einzelfallregelung beim Nachweis der Teilnahme an Qualifizierungen ohne Lizenz verlängernden Charakter.

Fremdlizenzen

Hierbei ist die Bescheinigung an den entsprechenden Verband zu senden. Erkundigen Sie sich vorher, ob der Verband unsere Fortbildung zur  Lizenzverlängerung anerkennt.

Versicherungsschutz

Mitglieder eines Sportvereines sind im Rahmen des Versicherungsvertrages mit der Sporthilfe e.V. in den Bereichen Unfall und Haftpflicht über ihren Verein versichert.
Vereinsgebundene Teilnehmer sind über den Veranstalter in gleicher Weise zusatzversichert.

Datenschutz

Der LandesSportBund sowie die Stadt- bzw. Kreissportbünde wickeln alle Qualifizierungsmaßnahmen im Sport in NRW über das zentrale EDV-Kurs- und Lehrgangsprogramm “Veasy Sport” ab. 
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie mit Ihrer Anmeldung Ihr Einverständnis für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten über diese zentrale Datenbank im Rahmen der Zweckbestimmung des LSB einschließlich seiner Töchter sowie der Stadt- bzw. Kreissportbünde erklären. Wir verpflichten uns, die erhobenen Daten unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes nur als Mittel zur Erfüllung unserer eigenen Geschäftszwecke und satzungsgemäßen Aufgaben zu verwenden. Hier kommt ein Link mit der Datenschutzerklärung

Ansprechpartner

Kerstin Schultz

Fachkraft

Sportabzeichen, Qualifizierung

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Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 9:00 -12:00 Uhr