Förderung und Zuschüsse
Viele Jahre war es üblich, dass die Sportvereine Zuschüsse nach dem "Gießkannen-Prinzip" erhielten. Jeder Verein bekam ein paar Euro für die gemeinnützige Arbeit. Ein einfacher Antrag mit Kostenplan reichte aus, um beispielsweise Fördergelder für Sportgeräte seitens des Landessportbunds oder der Stadt zu erhalten. Die neue, moderne Vereinsförderung besteht heutzutage aus Projektförderung. Nur durch die Teilnahme an den verschiedenen Programmen, dem zusätzlichen Einsatz eigener Mittel und einer lückenlosen Dokumentation können Fördermittel akquiriert werden. Um Fördergelder über den Landessportbund NRW zu erhalten, ist die fristgerechte Abgabe der Bestandserhebung bis zum 28.02. eines Jahres zwingend erforderlich.
Gesonderte Maßnahmen im Sinne der Projektförderung werden hier zukünftig ausgeschrieben!
Ansprechpartner
Johannes Gathen
Geschäftsführer
(VIBSS, Vereinsberatung, Vereinsmanagement, Querschnittsthemen)
Programme des DOSB
Der DOSB schreibt immer jedes Jahr verschiedene Förderprogramme für Vereine aus. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DOSB:
2.000 x 1.000 Euro für das Engagement
Förderprogramm zur Umsetzung der Engagementstrategie des Landes NRW mit dem Schwerpunktthema in 2024 „Miteinander engagiert – Du+Wir=Eins"
J-Team für NRW
Nachhaltige Förderung des jungen Ehrenamtes. Startersets für J-Team Neugründungen / 250 Euro Projektförderung für J-Teams.
Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige
Das Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendhilfe regelt die Erstattung des Verdienstausfalls bei Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs.
Landesförderprogramme
Von Seiten des Landes NRW und des LSB NRW e.V. gibt es jedes Jahr verschiedene Förderprogramme, von denen einige jedes Jahr aufgelegt werden wie1000x1000, Förderung der Übungsarbeit oder NWR Bank Sportstätten. Nähere Infos hierzu finden Sie auf den Seiten des LSB NRW e.V..
Moderne Sportstätte 2022 - 3,5 Mio. Euro für Mönchengladbacher Vereine
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Stadt- und Kreissportbünde mit der vorbereitenden Abwicklung des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ beauftragt. Für Mönchengladbach stehen hier 3.527.585,00 Euro bereit.
Antragsberechtigte sind Sportorganisationen in Mönchengladbach, die am 15.10.2018 Mitglied im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. oder einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen waren und bei Stellung des Förderantrages die Mitgliedschaft im Stadtsportbund Mönchengladbach e. V. und einem Fachverband des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. nachweisen („Doppelmitgliedschaft“) können.
Nicht antragsberechtigt sind Profi-Sportvereine der 1. bis 3. Fußball-Liga sowie Vereine der 1. Liga z. B. im Basketball, Eishockey, Handball, Volleyball, Tennis, Hockey u. a. (Einzelfallprüfung).
Antragsvoraussetzung ist, dass die Sportorganisation Eigentümer der Sportstätte oder wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für „Fach und Dach“) ist und der Pacht- oder Mietvertag noch mindestens zehn Jahre Bestand hat.
Diese Förderung ist bereits ausgelaufen!